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Service-KontakteIn mehr als 300 Quartieren zwischen Aachen und Ahlen kann VIVAWEST auf langjährige Vertriebserfahrung zurückgreifen. In den häufig im Zuge des Bergbau- und Werkswohnungsbaus entstandenen Siedlungsbereichen bilden wir gezielt Eigentum. Ohne Maklergebühren und Provisionszahlungen finden Sie hier ein Zuhause, in dem Sie sich wohlfühlen und individuelle Wohnwünsche verwirklichen können.
Im Mittelpunkt der Vertriebsaktivitäten steht der Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern mit einer Wohnfläche zwischen 60 und 100 Quadratmetern und verhältnismäßig großen Grundstücken. Diese traditionsreichen Häuser in gewachsenen Siedlungsbereichen besitzen ihren ganz eigenen Charme und lassen sich mit einer Portion Eigeninitiative und handwerklichem Geschick in attraktive Eigenheime verwandeln. Weiterhin besteht auch in ausgewählten Lagen der Erwerb eines Bauträgerobjektes aus unserem Typenhausprogramm mit Wohnflächen zwischen 123 und 146 Quadratmetern als Alternative.
Sie haben bereits ein Objekt besichtigt und würden es gerne kaufen? Wie geht es nun weiter? Was muss wann organisiert werden? Wir geben Ihnen eine kleine Orientierungshilfe.
Wesentliche Voraussetzung für die Beurkundung des Kaufvertrages ist für Sie die Sicherheit, dass das Kreditinstitut die Finanzierung des Kaufpreises sowie ggf. der Nebenkosten und anfallender Ausbau- und Modernisierungskosten übernimmt. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit Ihrer Hausbank in Verbindung zu setzen und einen Beratungstermin zu vereinbaren. Vergleichen Sie die dort angebotenen Konditionen auch mit denen anderer Kreditinstitute. Die Unterlagen, die die Kreditinstitute benötigen, erhalten Sie von uns. Liegt Ihnen die schriftliche Finanzierungszusage des Kreditinstitutes vor, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für die Beurkundung des Kaufvertrages.
Aus langjähriger guter Zusammenarbeit heraus empfehlen wir Ihnen gerne verschiedene Notariate, die die Kaufabwicklung zuverlässig begleiten können. Das von Ihnen beauftragte Notariat wird dann im Vorfeld der Beurkundung den Kaufvertrag ausarbeiten und Ihnen zur Vorabinformation eine Ausfertigung der Vertragsunterlagen zukommen lassen
Die Unterzeichnung des Kaufvertrages hat sowohl für Sie als auch für VIVAWEST eine verbindliche und rechtswirksame Bedeutung. Im Rahmen dieses Termins verliest der Notar zunächst den gesamten Vertragstext. Anschließen unterzeichnen die beteiligten Parteien – Sie als Käufer, VIVAWEST als Verkäufer sowie der Notar – den Kaufvertrag. Der Kaufvertrag regelt auch den Termin des Besitzübergangs und die damit verbundene Fälligkeit des Kaufpreises bzw. bei den Bauträgerverkäufen die Zahlungsvoraussetzungen für die einzelnen Kaufpreisraten gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Die Original-Ausfertigung des Kaufvertrages verbleibt beim Notar. Käufer und Verkäufer erhalten nach Ausstellung der Kaufvertragsurkunde beglaubigte Kopien des Vertrages.
Weiterhin wird der Notar die Finanzierung (Fremdkapital) ihres Kreditinstitutes durch Eintragung von Grundpfandrechten (Hypothek und Grundschuld) im Grundbuch absichern.
Sobald Sie eine Kopie des Vertrages vorliegen haben, sollten Sie auch Ihrem Kreditinstitut eine Ausfertigung der Vertragsunterlagen zukommen lassen und auf die Fälligkeit des Kaufpreises hinweisen. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Kreditinstitut, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen für eine reibungslose Kaufpreisauszahlung gegeben sind. Denn Sie als Käufer tragen die Verantwortung dafür, dass der Kaufpreis fristgerecht gezahlt wird.
Der Notar wird Ihnen im Vorfeld eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung zukommen lassen. Auch diese leiten Sie bitte unmittelbar dem Kreditinstitut weiter.
Um eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten (z.B. Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger etc.) zu gewährleisten, wird VIVAWEST die zuständigen Stellen über den Besitzwechsel informieren.
Ebenso zeigen wir der derzeitigen Gebäudeversicherung den Eigentumswechsel an. Leider ist es nicht möglich, dass Sie unsere Gebäudeversicherung übernehmen. Wir bitten Sie daher, sich rechtzeitig vor dem Besitzübergang mit einer Versicherung Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen und die Absicherung Ihrer Immobilie zu regeln. Informationen zu den wichtigsten Versicherungen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Mit Einführung des FoSiG (Forderungssicherungsgesetz) zum 01.01.09 hat der Gesetzgeber geregelt, dass dem Käufer eine Sicherheit in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises für die „rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel“ zu stellen ist. Diese wird beim Notar hinterlegt.
Wenn alle diese Schritte erledigt sind, wird Ihr Notar die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sie als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllt, sollte sein wertvolles Eigentum ausreichend schützen und Haftungsrisiken durch die entsprechenden Versicherungen absichern. Wir haben die wichtigsten Versicherungen für Sie zusammengestellt.
Die Wohngebäudeversicherung reguliert Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser am Haus entstehen. Daneben ersetzt diese Versicherung aber auch die zu zahlende Miete für eine Übergangs- oder Ersatzwohnung – und das für bis zu zwölf Monate. Die Höhe der Versicherungsprämie ist von der jeweiligen Bauartklasse und/oder den Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig. Falls Sie Ihr neues Eigenheim finanzieren lassen, verlangen die Banken diesen Versicherungsschutz als Sicherheit. Grundsätzlich sollte jeder Hausbesitzer diese Versicherung abschließen.
Eine Hausratversicherung versichert den gesamten Hausrat wie Einrichtung, Kleidung und Schmuck gegen Schäden durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ausgenommen sind Schäden, die leicht zu vermeiden oder nicht zu kalkulieren sind, z. B. einfacher Diebstahl bei unverschlossenen Türen oder Hochwasser und Erdbeben. Wichtig ist, dass die angesetzte Versicherungssumme dem Neuwert des gesamten Hausrates entspricht, damit eine Unterversicherung ausgeschlossen ist. Im Falle eines Wohnungswechsels gilt der bestehende Versicherungsschutz für beide Domizile über zwei Monate. Allerdings müssen Sie der Versicherung bei Umzugsbeginn die neue Adresse unverzüglich mitteilen.
Die Private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen aus Schadenersatz-ansprüchen einer Person, die Sie fahrlässig geschädigt haben. Ihre Versicherung prüft im Schadenfall die erhobenen Ansprüche und weist sie gegebenenfalls ab. Diese Versicherung deckt die alltäglichen Risiken, denen Sie als Privatperson ausgesetzt sind. Risiken, gegen die Sie sich gesondert versichern können und müssen wie berufliche oder betriebliche Haftpflichtansprüche oder die Haftung als Fahrzeughalter und -führer, sind nicht eingeschlossen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Ehepartner sowie unverheiratete, minderjährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Bei unverheirateten Paaren, die in häuslicher Gemeinschaft leben, muss der Versicherungsschutz gesondert vereinbart werden. Mitversichert sind auch Hausangestellte. Darüber hinaus sind der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern eingeschlossen wie auch die Haftpflicht aus der Haltung von Haustieren unter Ausschluss von Hunden, Pferden und Rindern.
Diese Versicherung müssen Sie nur dann abschließen, wenn Sie eine Ölheizung im Haus haben. Ob sie dann wirklich notwendig ist, hängt von weiteren Faktoren ab, wie etwa der Lage des Tanks, seiner regelmäßigen Kontrolle und der Entfernung zum Trinkwassereinzugsgebiet.
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist nur erforderlich, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vermieten. Der Hintergrund: Falls jemand auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus zu Schaden kommt, sind Sie schadenersatzpflichtig. Man spricht dann von Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht. Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen, sind die Risiken durch Ihre Eigenschaft als Hausbesitzer schon mit der normalen Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie müssen diesen Sachverhalt Ihren Privat- und Haftpflichtversicherungen jedoch mitteilen.
Es gibt einige rechtliche Aspekte, die Sie beim Kauf eines Eigenheims beachten sollten. Wir geben Ihnen einen Überblick über einige grundlegende juristische Sachverhalte, die auch Sie betreffen können.