Teilnahmebedingungen für die Ballonfahrt im Rahmen des VIVAWEST Kicker-Events 2026


§ 1 Allgemeines

Eine Teilnahme der 2 × Ballonfahrten (für je 2 Personen) mit dem VIVAWEST‑Heißluftballon ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.

§ 2 Durchführung und Gewinn

  • Gewinn: 2 x Fahrten mit dem VIVAWEST-Heißluftballon für jeweils zwei Personen
  • Die Gutscheine für die Ballonfahrten enthalten eine Ballonfahrt für jeweils 2 Personen. Die Gutscheine beinhalten ausschließlich die Möglichkeit zur Ballonfahrt und keinerlei Reise-, Verpflegungs- und evtl. Übernachtungskosten. Anfahrtskosten oder alle weiteren Kosten werden nicht erstattet.


§ 3 Spezielle Teilnahmebedingungen für eine Ballonfahrt

Ballonfahren kann jeder, der größer als 1,30 m und in der Lage ist, in einen Ballonkorb zu steigen und ca. 4 Stunden zu stehen. Personen mit gesundheitlichen Problemen jedweder Art, jedoch insbesondere in den Bereichen der Wirbelsäule, Gelenke, Atemorgane und des Herz-/Kreislaufsystems sollten vor Antritt einer Ballonfahrt ihren Arzt dazu befragen. Schwangere und kürzlich operierte Personen können an einer Ballonfahrt nicht teilnehmen. Nicht befördert werden außerdem Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln stehen. Bei einer Ballonfahrt sind festes Schuhwerk, lange Hosen und Pullover oder Jacke zu tragen.

Die Ballonfahrt kann nur bei geeigneter Wetterlage stattfinden - bei Windböen, Regen oder Schneefall ist Ballonfahren nicht möglich. Die Entscheidung hierüber trifft ausschließlich der Pilot.

Mit der Annahme des Gewinns akzeptieren die Fahrgäste diese Teilnahmebedingungen.

§ 4 Erfüllung/Haftung

(1) Nach Preisbenachrichtigung und Kontaktherstellung zwischen dem Gewinner und dem Ballonfahrer hat VIVAWEST alle Leistungen unter Ausschluss weiterer Verpflichtungen erfüllt.

(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass VIVAWEST nicht der Veranstalter der Ballonfahrt ist. VIVAWEST übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen, Absagen, Verspätungen oder sonstige Unannehmlichkeiten.

§ 5 Datenschutz

(1) VIVAWEST gewährt im Rahmen der Preisvergabe größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

(2) VIVAWEST übermittelt die Daten der Gewinner an das für die Durchführung des Fluges beauftragte Unternehmen Dominik Bartsch, #FlyingKumpel weiter, welches die Daten zum Zwecke der Organisation der Ballonfahrt erhebt, speichert und nutzt.

(3) Die von VIVAWEST im Rahmen der Preisvergabe erhobenen Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erfüllt ist. Soweit jedoch handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

§ 6 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

Kontaktdaten

Vivawest Wohnen GmbH

Bereich Kommunikation

Nordsternplatz 1

45899 Gelsenkirchen