Barrierefreiheitserklärung für die Website www.vivawest.de
Die Vivawest Wohnen GmbH ist bemüht, ihre Website www.vivawest.de barrierefrei nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vivawest.de.
Rechtsgrundlage
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit entspricht den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem EU-Durchführungsbeschluss 2018/1523. Grundlage ist die EN 301 549 V3.2.1.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Nicht alle Inhalte sind vollständig barrierefrei zugänglich. Die Vivawest Wohnen GmbH arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit wurde in Zusammenarbeit mit der Trafo 2 GmBH mithilfe der Prüfstelle der DIAS GmbH (bitvtest.de) durchgeführt. Grundlage der Prüfung waren die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Derzeit bekannte Barrieren
Trotz der bisherigen Maßnahmen sind folgende Barrieren bekannt:
- Die Objektsuche für Miet- und Kaufangebote, über die Startseite und auch über die Immobiliensuche erreichbar,
- teilweise fehlende detaillierte Alternativtexte für Bilder
- die Seitennavigation in der mobilen Ansicht
- unzureichende Tastaturbedienbarkeit einzelner interaktiver Elemente
- ältere PDF-Dokumente (z. B. Broschüren, Flyer), die weit vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden
- externe Seiten wie campusflats-aachen.de und neubau.vivawest.de
- HTML-Elemente in der Stellenliste des externen Anbieters Onlyfy
- Instagram-Feed (Lightwidget) auf der Startseite
- Chatbot
sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Geplante Verbesserungen
Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Überarbeitung der PDF-Dokumente, soweit dies nicht ein unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellt
- detaillierte Alternativtexte für Bilder der Immobiliensuche
- die Objektsuche für Miet- und Kaufangebote wird in Zukunft neu aufgesetzt
- der Chatbot wird zukünftig überarbeitet.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Wir setzen alles daran, die geplanten Verbesserungen zeitnah – spätestens jedoch bis Ende 2025 – umzusetzen. Aufgrund der hohen Komplexität insbesondere bei der Umsetzung barrierefreier Alternativtexte für Bilder sowie der Weiterentwicklung des Chatbots lässt sich derzeit leider noch kein konkreter Zeitrahmen für die Konzeption benennen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit wurde in Zusammenarbeit mit der Trafo 2 GmbH mithilfe der Prüfstelle der DIAS GmbH (bitvtest.de) durchgeführt. Grundlage der Prüfung waren die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Die Erklärung wurde zuletzt am 23.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Vivawest Wohnen GmbH
Bereich Kommunikation
Telefon: 0209 380-0
E-Mail: info@vivawest.de
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Wir sind bestrebt, unsere digitalen Angebote kontinuierlich barrierefrei zu gestalten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht für private Unternehmen gemäß BFSG derzeit nicht. Aus diesem Grund nimmt die Vivawest Wohnen GmbH nicht an einem solchen Verfahren teil.
Regelmäßige Überprüfung
Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert. Die letzte Überprüfung fand am 23.06.2025 statt. Es wurden keine grundlegenden technischen Änderungen seit der letzten Überprüfung vorgenommen.