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Neues Gesetz sorgt für Entlastung bei den Wohnkosten

Wohngeldstärkungsgesetz bringt höhere Leistungen und unterstützt mehr Menschen bei den Wohnkosten.

Zum 1. Januar 2020 ist das sogenannte Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft getreten. Die Wohngeldreform bringt für die Empfängerinnen und Empfänger eine Leistungserhöhung mit sich. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Familien und Rentnerhaushalte werden entlastet

Mit dem neuen Gesetz sind erstmals seit 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 Prozent verbunden. Außerdem sind mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt. Etwa 180.000 Haushalte in Deutschland werden erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch haben. So kann beispielsweise eine Rentnerin in Essen mit 950 Euro monatlicher Rente und einer Bruttokaltmiete von 510 Euro mit ca. 81 Euro Wohngeld rechnen. Die Leistungsverbesserungen durch das neue Wohngeldstärkungsgesetz werden insbesondere Familien und Rentnerhaushalten zugutekommen. Die Wohngeldreform enthält folgende wesentliche Änderungen:
  • Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die aktuelle Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.
  • Die Parameter der Wohngeldformel wurden angepasst, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger zu erhöhen und so die Reichweite des Wohngelds zu vergrößern.
  • Es gibt eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge zur Anpassung an die regional differenzierte Mietenentwicklung.
  • Für pflegebedürftige oder behinderte Menschen gibt es künftig höhere Freibeträge.

Was ist Wohngeld?

Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld. Letztlich ist das Wohngeld ein – wenn auch geringer – Ausgleich für viele staatliche Regelungen, die das Wohnen verteuert haben und dazu führen, dass ein angemessener Wohnraum für manche Bürgerinnen und Bürger nicht mehr finanzierbar ist. Wohnen wurde vom Staat als Grundbedürfnis jedes Menschen anerkannt und wird daher unterstützt.  Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den sogenannten Kosten der Unterkunft. Diese sind Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe.

Wer kann Wohngeld beantragen?  

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.

Wie berechnet sich das Wohngeld?  

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete und dem Gesamteinkommen. Je mehr Personen im Haushalt leben, umso höher ist die Einkommensgrenze. Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt anhand sogenannter Mietenstufen. Gemeinden und Kreise werden anhand der durchschnittlichen Miethöhe vor Ort in Mietenstufen von I bis VII eingeteilt. Das bedeutet, dass nicht unbedingt die Miete zählt, die man tatsächlich zahlt, sondern festgelegte Höchstbeträge, die wiederum von den Mietenstufen abhängen. Beim Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen. Von diesem Betrag werden – abhängig von der Entrichtung von Steuern – Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Im Internet stehen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer man grob einschätzen kann, ob einem Wohngeld zusteht. Man findet sie zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat (www.bmi.bund.de) oder unter www.wohngeld.org.

Wo kann man Wohngeld beantragen?  

Wohngeld kann man bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Auch Bürgerämter unterstützen beim Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen. Auf der Webseite der zuständigen Behörde und der Online-Wohngeldrechner findet man auch entsprechende Antragsformulare.

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?  

Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Wer bereits Wohngeld erhält, muss aufgrund der gesetzlichen Neuregelung grundsätzlich keinen neuen Antrag stellen. Allerdings gilt auch dies nur innerhalb des Bewilligungszeitraums. Ist er abgelaufen, muss ein erneuter Antrag gestellt werden. (Foto © Birgit Reitz-Hofmann – stock.adobe.com)