Wohngeldreform 2023: Was ist Wohngeld und was hat sich verändert?

Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus-Gesetz vom 5. Dezember 2022, BGL I 2160). Damit haben deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld und die Höhe des Wohngeldes verdoppelt sich im Durchschnitt. Darüber hinaus berücksichtigt die Reform nun auch eine dauerhafte Heiz- und Klimakomponente neben der seit 2021 geltenden CO2-Komponente. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Wohngeld zusammengefasst. Alternativ können Sie sich unten auf der Seite auch einen Informationsflyer herunterladen, der die häufigsten Fragen beantwortet.

Was ist Wohngeld?

Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete oder einen Lastenzuschuss zum Wohneigentum. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Miete und Ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen. Die Miete wird also nicht in voller Höhe übernommen, wie etwa bei der Sozialhilfe oder dem Bürgergeld, aber das Wohngeld unterstützt Sie dabei, die Mietkosten zu tragen.

Wer kann grundsätzlich Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Aber auch Eigentümer einer Immobilie können Anspruch auf Wohngeld haben. Es wird ein Lastenzuschuss gezahlt, wenn das Einkommen niedrig ist und die Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Zu den grundsätzlich Wohngeldberechtigten zählen:

  • Bürgerinnen und Bürger, die erwerbstätig sind, aber nicht genügend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten des Wohnens bezahlen zu können
  • Rentnerinnen und Rentner
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
  • Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld

Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine anderen staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen oder aktuell beantragt haben. Bei diesen Leistungen werden die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.

Grundsätzlich vom Wohngeldanspruch somit ausgenommen sind (nicht vollständig):

  • Transferempfängerinnen und Transferempfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Grundleistung nach dem Asylbewerbergesetz, Ausbildungsförderungshilfen (Schüler BAföG, BaföG oder Berufsausbildungshilfen)
  • Auszubildende, deren Leistungen nicht als Volldarlehen gewährt werden und die sich in der Erstausbildung befinden  

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Wohngeld zu erhalten?

Den Zuschuss erhält man nicht automatisch, sondern erst, nachdem beim örtlichen Wohngeldamt ein Antrag gestellt wurde, alle notwendigen Unterlagen eingegangen sind und der Antrag auch offiziell bewilligt wurde.

Die tatsächliche Höhe des Wohngeldes richtet sich nach:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • dem Gesamteinkommen
  • und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Diese Unterlagen benötigen Sie, um Wohngeld zu beantragen

Um einen Antrag zu stellen, benötigen Sie unter anderem:

  • den vollständig ausgefüllten Wohngeldantrag,
  • den Mietvertrag,
  • eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung,
  • Ihre Einkommens- oder Rentennachweise,
  • eine Mietbescheinigung des Vermieters. VIVAWEST-Mieter können sich diese Bescheinigung in unserem Kundenportal herunterladen.  

    Zum Kundenportal

Die vollständige Liste der Unterlagen, die Sie benötigen, um Wohngeld zu beantragen, finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Wie lässt sich der Anspruch auf Wohngeld berechnen?

Mit dem Online-Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie unverbindlich berechnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und Anspruch auf die Leistung haben. Hier können Sie auch direkt online den Antrag auf Wohngeld über eine sichere Verbindung einreichen. 

Bitte beachten Sie dabei: Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Bitte setzen Sie sich im Bedarfsfall mit der für Sie zuständigen Wohngeldstelle in Verbindung.

Das Bundesbauministerium hat zudem ein Video veröffentlicht, das in vier Minuten anschaulich erklärt, was Wohngeld ist, wer antragsberechtigt ist und wie ein Antrag gestellt werden kann.

Informationsflyer

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