Wir für die Region

Information zu den vom Bund beschlossenen Preisbremsen

Die Ende 2022 beschlossenen Gesetze für die Energiepreisbremsen sind zum 01. März 2023, rückwirkend zum 01. Januar 2023, in Kraft getreten und gelten zunächst bis zum 31.03.2024 (Stand: April 2024).

Vermieter wie VIVAWEST werden durch die Gesetze bei den entstehenden Kosten für Strom, Gas und Wärme entlastet. Diese Entlastungen werden im Rahmen der Heiz- und Betriebskostenabrechnungen berücksichtigt und mit Ihrem Abrechnungsergebnis verrechnet. Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden die Entlastungen für Sie auf den Abrechnungen separat ausgewiesen.

Die künftig zu erwartenden Entlastungen haben wir zudem bereits bei der Anpassung Ihrer Vorauszahlungsbeträge berücksichtigt. Hierfür wurde der zu erwartende Kostenanstieg je Versorger kalkulatorisch reduziert, um den Effekt der Energiepreisbremsen vorausschauend zu berücksichtigen.

Gas- und Wärmepreisbremse

Für Gaskunden gilt, dass 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der jeweilige Erdgaslieferant im September 2022 auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs prognostiziert hat, auf einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde bis zum 31.03.2024 gedeckelt sind. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs gilt der tatsächliche Vertragspreis.

Für Fernwärmekunden liegt der garantierte Bruttopreis für 80 Prozent des auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs prognostizierten Jahresverbrauchs bis zum 31.03.2024 bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs gilt der tatsächliche Vertragspreis.

Strompreisbremse

Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmen wird der Strompreis für 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde, auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs gilt der tatsächliche Vertragspreis.

Die Strompreisbremse gilt im Regelfall sowohl für den in der Heizkostenabrechnung aufgeführten Betriebsstrom der Heizungsanlagen als auch für den in der Betriebskostenabrechnung aufgeführten Allgemeinstrom.