Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Tickets für Rot-Weiss Essen“
§ 1 Veranstalterin und Geltungsbereich
(1) Veranstalterin des Gewinnspiels ist die
Vivawest Wohnen GmbH
Nordsternplatz 1
45899 Gelsenkirchen
nachfolgend „VIVAWEST“ genannt.
(2) Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist freiwillig und kostenlos. Bei einer Teilnahme per Post fallen lediglich die üblichen Portokosten an.
(2) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- bei Ablauf der Teilnahmefrist Mietvertragspartner von VIVAWEST für eine Wohnung im Quartier Wieselweg/Hülsenbruchstraße/Krablerstraße sind.
(3) Pro Haushalt ist nur eine Teilnahme möglich. Als ein Haushalt gelten alle Personen, die gemeinsam in derselben Wohnung leben. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Personen als Mietvertragspartner im Mietvertrag genannt sind.
(4) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Beschäftigte von VIVAWEST, die mit der Konzeption, Organisation, Durchführung oder Auslosung des Gewinnspiels befasst sind, sowie die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen.
(5) VIVAWEST ist berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, unrichtige Angaben machen oder versuchen, sich durch Manipulation oder Mehrfachteilnahmen einen Vorteil zu verschaffen. Ein bereits zugesprochener Gewinn kann in diesen Fällen nachträglich aberkannt werden.
§ 3 Gewinn und Teilnahme
(1) VIVAWEST verlost insgesamt 150 Eintrittskarten für das Heimspiel von Rot-Weiss Essen gegen die TSG Hoffenheim II am 28. November 2026.
(2) Pro Haushalt können mindestens eine und höchstens vier Eintrittskarten gewonnen werden. Die gewünschte Anzahl der Eintrittskarten ist bei der Teilnahme verbindlich anzugeben.
(3) Kinder unter sieben Jahren benötigen für das Spiel keine Eintrittskarte und können von den Gewinnern kostenlos mitgenommen werden. Die Anzahl der mitkommenden Kinder ist bei der Teilnahme verbindlich anzugeben. Für den Zutritt gelten die jeweils maßgeblichen Einlass-, Sicherheits- und Stadionbestimmungen von Rot-Weiss Essen. Die Entscheidung über die Zulassung der mitgebrachten Kinder obliegt ausschließlich Rot-Weiss Essen bzw. den für die Durchführung des Spiels verantwortlichen Stellen. Soweit die angegebene Anzahl an mitgebrachten Kindern aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder kapazitätsbedingten Gründen nicht vollständig berücksichtigt werden kann, besteht kein Anspruch auf Zutritt aller angemeldeten Kinder.
(4) Die Teilnahme ist auf einem der folgenden Wege möglich:
- per E-Mail an ruhr.mitte@vivawest.de oder
- per Post durch Übersendung der der Auslobung beigefügten Teilnahmekarte an:
Vivawest Wohnen GmbH
Johanniskirchstraße 76
45329 Essen
(5) Für die Teilnahme sind folgende Angaben erforderlich:
- Vor- und Nachname des Mietvertragspartners,
- Straße und Hausnummer,
- Postleitzahl und Wohnort,
- gewünschte Anzahl der Eintrittskarten, höchstens vier, sowie
- Anzahl der mitkommenden Kinder unter sieben Jahren.
(6) Die Angaben müssen vollständig und zutreffend sein. Anmeldungen, die nicht alle erforderlichen Angaben enthalten, können bei der Auslosung nicht berücksichtigt werden.
(7) Das Gewinnspiel beginnt am 16. Oktober 2026.
Teilnahmeschluss ist der 6. November 2026 um 23:59 Uhr.
(8) Für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist bei einer Teilnahme per E-Mail der protokollierte Eingang im E-Mail-Postfach von VIVAWEST maßgeblich. Bei einer postalischen Teilnahme kommt es auf den Eingang der Teilnahmekarte bei VIVAWEST an. Das Datum des Poststempels ist nicht maßgeblich.
(9) Mehrfachteilnahmen eines Haushalts werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn unterschiedliche E-Mail-Adressen oder mehrere Teilnahmekarten verwendet werden.
§ 4 Auslosung, Benachrichtigung und Ticketversand
(1) Die Auslosung findet am 9. November 2026 nach dem Zufallsprinzip statt.
(2) Ausgelost werden die teilnehmenden Haushalte. Ein ausgeloster Haushalt erhält die bei der Teilnahme angegebene Anzahl an Eintrittskarten, höchstens jedoch vier Eintrittskarten.
(3) Die Auslosung wird fortgesetzt, bis die 150 verfügbaren Eintrittskarten vergeben sind oder die noch verfügbare Zahl an Eintrittskarten nicht mehr ausreicht, um dem nächsten ausgelosten Haushalt die von ihm gewünschte Anzahl vollständig zuzuteilen. Eine teilweise Zuteilung erfolgt nicht. In diesem Fall endet die Auslosung; verbleibende Restkarten werden nicht vergeben.
(4) Die Gewinner werden ab dem 10. November 2026 per Post an die bei der Teilnahme angegebene Anschrift benachrichtigt.
(5) Die gewonnenen Eintrittskarten werden ebenfalls per Post an die angegebene Anschrift versandt. Die Gewinner sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen angegebene Anschrift richtig, vollständig und aktuell ist.
(6) Kann die Gewinnbenachrichtigung oder können die Eintrittskarten aufgrund einer unrichtigen oder unvollständigen Anschrift nicht zugestellt werden, besteht kein Anspruch auf einen erneuten Versand oder einen Ersatzgewinn. Eine erneute Auslosung findet in diesem Fall nicht statt.
(7) Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Änderung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht auf andere Haushalte oder sonstige Dritte übertragbar.
(8) Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung der Auslosung und der Ermittlung der Gewinner ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Durchführung, Änderungen, Verlegung oder Absage des Spiels
(1) Für die Durchführung des Fußballspiels sowie den Zutritt zum Stadion gelten die Regelungen und Bedingungen von Rot-Weiss Essen und des jeweiligen Stadionbetreibers.
(2) VIVAWEST hat keinen Einfluss auf Entscheidungen über
- eine Verlegung des Spiels,
- eine Änderung der Anstoßzeit,
- eine Änderung des Spielorts,
- eine Absage des Spiels oder
- eine Durchführung des Spiels unter Ausschluss oder Beschränkung von Zuschauern.
(3) Wird das Spiel lediglich verlegt oder die Anstoßzeit geändert, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, soweit Rot-Weiss Essen nichts Abweichendes bestimmt.
(4) Wird das Spiel endgültig abgesagt oder verlieren die Eintrittskarten aus Gründen ihre Gültigkeit, die VIVAWEST nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgewinn oder eine Barauszahlung. Dies gilt nicht, soweit VIVAWEST vom Verein Ersatztickets oder einen anderen Ersatz erhält und diesen an die Gewinner weitergeben kann.
(5) VIVAWEST ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus tatsächlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei Manipulationen, technischen Störungen, einer Absage des Spiels oder einer wesentlichen Änderung der für das Gewinnspiel maßgeblichen Rahmenbedingungen.
(6) Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben unberührt.
§ 6 Haftung
(1) VIVAWEST haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von VIVAWEST oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet VIVAWEST unbeschränkt, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VIVAWEST, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von VIVAWEST auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von VIVAWEST bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) VIVAWEST haftet nicht für Spielverlegungen, Änderungen der Anstoßzeit oder des Spielorts, Spielabsagen, Zugangsbeschränkungen oder sonstige Entscheidungen des Vereins, des Stadionbetreibers, der zuständigen Verbände oder Behörden, soweit VIVAWEST diese Umstände nicht zu vertreten hat.
(6) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Die Haftungsausnahmen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grobem Verschulden entsprechen den Vorgaben des § 309 Nr. 7 BGB.
§ 7 Datenschutzinformationen
1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Gewinnspiels ist:
Vivawest Wohnen GmbH
Nordsternplatz 1
45899 Gelsenkirchen
2. Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte von VIVAWEST ist postalisch unter der vorstehenden Anschrift mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ erreichbar.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
VIVAWEST verarbeitet die im Rahmen der Teilnahme mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich, um
- die Teilnahmeberechtigung zu prüfen,
- Mehrfachteilnahmen eines Haushalts auszuschließen,
- das Gewinnspiel durchzuführen,
- die Gewinner auszulosen,
- die Gewinner postalisch zu benachrichtigen,
- die Eintrittskarten postalisch zu versenden und
- mögliche Rückfragen oder Ansprüche im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel zu bearbeiten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme und die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich.
Soweit Daten zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden müssen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DS-GVO.
Soweit Daten nach Abschluss des Gewinnspiels zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen aufbewahrt werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO. Das berechtigte Interesse von VIVAWEST besteht in der Dokumentation der ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels und der Abwehr oder Durchsetzung möglicher Ansprüche.
4. Verarbeitete Daten
Verarbeitet werden insbesondere:
- Vor- und Nachname,
- Anschrift,
- Information über die Eigenschaft als Mietvertragspartner,
- gewünschte Anzahl der Eintrittskarten,
- Anzahl der mitkommenden Kinder unter sieben Jahren,
- Zeitpunkt und Weg der Teilnahme sowie
- Angaben zur Auslosung, Gewinnbenachrichtigung und zum Ticketversand.
5. Erforderlichkeit der Angaben
Die in § 3 Absatz 5 genannten Angaben sind für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich. Ohne diese Angaben kann die Teilnahmeberechtigung nicht geprüft und die Anmeldung bei der Auslosung nicht berücksichtigt werden.
Die Angabe der Anzahl der mitkommenden Kinder unter sieben Jahren ist erforderlich, wenn Kinder kostenlos zum Spiel mitgenommen werden sollen.
6. Empfänger der Daten
Innerhalb von VIVAWEST erhalten nur diejenigen Beschäftigten Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Organisation, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels benötigen.
Darüber hinaus können von VIVAWEST eingesetzte IT-, Post- und Versanddienstleister Daten erhalten, soweit dies zur Erbringung ihrer jeweiligen Leistungen erforderlich ist. Diese Dienstleister werden, soweit rechtlich erforderlich, vertraglich auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet.
Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken findet nicht statt.
7. Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
Soweit Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung möglicher Rechtsansprüche benötigt werden, können sie bis zum Ablauf der jeweils maßgeblichen gesetzlichen Verjährungsfristen aufbewahrt werden.
8. Rechte der betroffenen Personen
Die Teilnehmer haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf
- Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten,
- Berichtigung unrichtiger Daten,
- Löschung ihrer Daten,
- Einschränkung der Verarbeitung,
- Datenübertragbarkeit sowie
- Widerspruch gegen eine Verarbeitung, die auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO beruht.
Soweit ein Teilnehmer vor Durchführung der Auslosung die Löschung der für das Gewinnspiel erforderlichen Daten verlangt, ist eine weitere Teilnahme nicht möglich.
9. Beschwerderecht
Die Teilnehmer haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für VIVAWEST ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
10. Automatisierte Entscheidungen
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DS-GVO findet nicht statt. Die zufallsbasierte Auslosung dient ausschließlich der Ermittlung der Gewinner.
Art. 13 DS-GVO verlangt bei der unmittelbaren Datenerhebung unter anderem Angaben zum Verantwortlichen, zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer, Betroffenenrechten und Beschwerderecht. Diese Informationen sind deshalb unmittelbar in die Teilnahmebedingungen aufgenommen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Kontakt zum Gewinnspiel
Vivawest Wohnen GmbH
Johanniskirchstraße 76
45329 Essen